Architektenrecht

Wir beraten und vertreten Auftraggeber von Bauleistungen, Architekten, Ingenieure, Projektentwickler, Bauunternehmen und Bauhandwerker in allen Rechtsfragen, die sich im Zusammenhang mit der Konzeption, Planung, Genehmigung, dem Vertrieb, der Realisierung und der Nutzung von Bauprojekten stellen.

 

Gerne gestalten wir Ihnen interessengerechte Werkverträge, Architektenverträge sowie Nutzungs- und Kaufverträge jeder Art. Durch projektbegleitende Rechtsberatung tragen wir zum Schutz unserer Mandanten vor ungewöhnlichen Risiken und vermeidbaren Konflikten bei. Kommt es dennoch einmal zu einer streitigen Auseinandersetzung, übernehmen wir gerne Ihre Vertretung im selbständigen Beweisverfahren, im Schiedsgerichtsverfahren sowie im Prozess.

 

Kontaktieren Sie uns gerne telefonisch: 0781 - 948 04 04