Handelsrecht

Das Handelsrecht ist das besondere Recht der Kaufleute. Im Bereich des kaufmännischen Verkehrs enthält es im Verhältnis zum allgemeinen Zivilrecht zahlreiche Sondervorschriften der Rechte aber auch Pflichten von Kaufleuten.

 

Im Rechtsverkehr werden im Allgemeinen höhere Anforderungen an einen Kaufmann gestellt als an Nichtkaufleute. Zahlreiche Schutzmechanismen, wie z.B.: Schriftformerfordernisse gelten im kaufmännischen Bereich nicht oder nur sehr eingeschränkt.

 

Ein Fehlverhalten kann deshalb oft und schnell Probleme nach sich ziehen, so z.B. im Falle der Nichtbeachtung der Rügeobliegenheit den Verlust von Gewährleistungsrechten.

Weiterhin treffen den Kaufmann Pflichten wie z.B. Eintragungen in das Handelsregister vorzunehmen oder Bücher über seine Geschäfte zu führen.

 

Fragen der persönlichen Haftung spielen eine Rolle bei der Wahl der Rechtsform des Unternehmens. Hier ist das Handelsrecht eng verknüpft mit dem Gesellschaftsrecht, wenn es z.B. um die Rechtsbeziehungen zwischen den Gesellschaftern eines Unternehmens geht.

 

Weiterhin sind im Handelsgesetzbuch spezielle Vertragsarten, wie z.B. der Speditionsvertrag oder der Lagervertrag besonders geregelt.

Wir können Ihnen in den genannten Bereichen beratend zur Seite stehen und mit Ihnen zusammen interessengerechte Lösungen erarbeiten. Im Konfliktfall übernehmen wir gerne Ihre Vertretung im außergerichtlichen und gerichtlichen Bereich.

 

Bei Ihren Fragen rund ums Handelsrecht steht Ihnen Herr Rechtsanwalt Florian Lange gerne beratend zur Seite.

 

Kontaktieren Sie uns gerne telefonisch: 0781 - 948 04 04

Florian Lange