Schuldrecht

Das Schuldrecht regelt im Allgemeinen und im Besonderen Teil - wie der Name schon sagt - das Recht der Schuldverhältnisse. Unter Schuldverhältnissen sind rechtliche Sonderverbindungen zwischen zwei oder mehr Parteien zu verstehen. Für gewöhnlich ist dies ein Vertrag, so z.B. ein Kauf-, Werk- oder Mietvertrag. Es gibt aber auch gesetzliche Schuldverhältnisse. Ein solches entsteht z.B. dann, wenn Sie in einen Autounfall verwickelt werden.

 

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