Verwaltungsrecht

Wir beraten und vertreten Sie gerne in sämtlichen Auseinandersetzungen mit staatlichen oder kommunalen Behörden. Unsere Beratungstätigkeit reicht von der öffentlich-rechtlichen Betreuung von Bauvorhaben bis hin zur Beantwortung spezifischer Fachfragen des besonderen Verwaltungsrechts.

 

Hierzu gehören insbesondere das Ausländerrecht, das Beamtenrecht, das Schul- und Prüfungsrecht, das Wirtschaftsverwaltungsrecht, das Subventionsrecht, das Gewerberecht, das Immissionsschutzrecht, das Erschließungsrecht, das Kommunalrecht, das kommunale Wirtschaftsrecht, das Polizeirecht und das Ordnungswidrigkeitenrecht.