Kanzlei Dr. Lange & Kollegen erzielt Erfolg vor dem Bundesverfassungsgericht
Mit Beschluss vom 17.09.2020 (Az.: 2 BvR 1605/16) hat das Bundesverfassungsgericht einer von Herrn Rechtsanwalt Häßler gegen ein Urteil des Amtsgerichts Siegen in einer transportrechtlichen Angelegenheit eingelegten Verfassungsbeschwerde stattgegeben. Das Urteil wurde aufgehoben und die Sache zur weiteren Verhandlung nach Siegen zurückverwiesen.
Das Bundesverfassungsgericht stellt fest, dass das Gericht sich in leichtfertiger Weise über den grundgesetzlich gewährleisteten Anspruch unserer Mandantin auf Gewährung rechtlichen Gehörs hinweggesetzt habe.
Damit wurde unserer Mandantin, einem international tätigen, mittelständischen Unternehmen aus Polen, nach langem Ringen zuletzt Gerechtigkeit zuteil. Das in besonders schwerer Weise fehlerhafte Urteil wurde beseitigt und der Weg für eine neuerliche Verhandlung steht offen.
BVerfG, Beschluss vom 17.09.2020, Az.: 2 BvR 1605/16
11.11.2020 von BVerfG