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Vertragsrecht

"pacta sunt servanda"

 

Schon im alten Rom galt dieser Grundsatz: "Verträge sind einzuhalten". Sinn eines Vertrages ist die Vertragsparteien hinsichtlich einer Leistung sowie einer Gegenleistung zu binden. Gerade deshalb ist eine frühzeitige, rechtliche und auch steuerrechtliche Beratung notwendig hinsichtlich der Folgen und Konsequenzen aus diesem Vertrag.

 

Wir erstellen für Sie jegliche Art von Verträgen wie zum Beispiel Ehe-, Gesellschafts-, Arbeits-, Kauf- und spezielle Individualverträge. Auch das Ausarbeiten Allgemeiner Geschäftsbedingungen und sonstiger unternehmensbezogener Vertragstexte fällt in das Dienstleistungsspektrum unserer Kanzlei.

 

Sollte es bereits zum Vertragsschluss gekommen sein und hieraus Beratungsbedarf entstehen, entwickeln wir für Sie Konzepte zur Problemlösung und setzen Ihre vertraglichen Ansprüche gegenüber Dritten mit dem notwendigen Engagement und entsprechender Konsequenz durch.

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Dr. Hubertus Lange

Rechtsanwalt (bis 2022)

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Florian Lange

Rechtsanwalt

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