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Familienrecht

Eherechtliche Verfahren:

Allzu häufig treten in ehelichen Beziehungen Schwierigkeiten auf, die schließlich zu einem Scheitern der Ehe führen können. Hier sollte bereits vor einer streitigen Auseinandersetzung - möglicherweise auch im Wege der Mediation - anwaltliche Hilfe in Anspruch genommen werden. Trennungsvereinbarungen können oft entscheidend zu einer Konfliktlösung beitragen. Frühzeitig sollte auch im Kontakt zu einem gegnerischen Bevollmächtigten nach einvernehmlichen Lösungsansätzen gesucht werden, um mögliche gerichtliche Verfahren auf das Notwendigste zu beschränken.

 
Sorgerecht/Umgangsrecht:

Gerade um Kinder entstehen gelegentlich erbitterte Streitigkeiten zwischen den Eltern, die oftmals gerichtlich entschieden werden müssen. Bei allen Fragen des Sorgerechts, des Umgangsrechts sowie der Aufenthaltsbestimmung sollte das Wohl der Kinder im Mittelpunkt der Entscheidung stehen. Auch hier empfiehlt sich eine möglichst frühzeitige anwaltliche Beratung um Lösungen im Interesse des Kindes und der Eltern gegebenenfalls auch in Zusammenarbeit mit den Jugendbehörden zu finden.

Unterhaltsverfahren/Ehewohnung/Hausrat:


Durch eine Trennung, ganz besonders aber durch eine Scheidung, treten erhebliche wirtschaftliche Auswirkungen bei den Partnern ein. Auch hier gilt es möglichst frühzeitig eine sachgerechte und faire Lösung zu finden.

 

Vermögensauseinandersetzung/Zugewinnausgleich:

In den gemeinsamen Ehejahren werden von den Partnern im Durchschnitt recht ansehnliche Vermögen erwirtschaftet. Von großem Interesse im Falle des Scheiterns einer Ehe wie auch einer nichtehelichen Lebensgemeinschaft ist deshalb die Auseinandersetzung des gemeinsamen Vermögens sowie die Berechnung und die mögliche Durchsetzung von Ansprüchen aus Zugewinn. Hier sollten zur Vermeidung von oft erheblichen finanziellen Konsequenzen Fehler vermieden und frühzeitig Weichen gestellt werden.

 

Scheidungen mit Auslandsbezug:

Seit dem 21.06.2012 gilt in Deutschland die sog. ROM III-Verordnung. Dies bedeutet, dass für ein Scheidungsverfahren - sofern die Ehegatten keine Rechtswahl getroffen haben - grundsätzlich das Recht des Staates, in dem die Ehegatten zum Zeitpunkt der Anrufung des Gerichts ihren gewöhnlichen Aufenthalt haben, Anwendung findet. Damit ist nicht mehr die Staatsangehörigkeit der Ehegatten, sondern deren gewöhnlicher Aufenthalt maßgebend. Die Verordnung gilt auch für nicht EU-Ausländer. Dies bedeutet im Ergebnis, dass ein in Deutschland lebendes ausländisches Ehepaar sich nach deutschem Recht scheiden lassen kann.

 

Mediation im Familienrecht:

Insbesondere bei häufig hoch emotionalen Konflikten innerhalb der Familie bietet sich die Unterstützung durch einen Berufsmediator an. Dieser führt die Konfliktparteien durch das Mediationsverfahrens, dessen Aufgabe es ist, eine einvernehmliche und im Vergleich zu einem Gerichtserfahren meist günstigere und für alle Beteiligten zufriedenstellende Lösung zu finden.

 

Bei Ihren Fragen rund ums Familienrecht steht Ihnen Herr Rechtsanwalt Florian Lange als Fachanwalt für Familienrecht und Mediator unterstützend zur Seite.

 

Kontaktieren Sie uns gerne telefonisch: 0781 - 948 04 04

Florian Lange

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