Dr. Hubertus Lange
Rechtsanwalt (bis 2022)
Nach einer aktuellen Entscheidung des Hamburger Landgerichts muss Volkswagen ein Dieselfahrzeug mit gefälschten Abgaswerten zurückzunehmen und gegen einen Neuwagen austauschen. Der Autohändler kann das Urteil vor dem Oberlandesgericht allerdings noch anfechten, da es noch nicht rechtskräftig ist.
Das Landgericht bestätigte, dass der Fahrer des VW Tiguan im zugrundeliegenden Fall trotz Nachrüstung Anspruch auf einen einwandfreien Neuwagen habe. Nach der Entscheidung des Gerichts könne der Käufer eines Pkw erwarten, dass das Fahrzeug die versprochenen Abgaswerte einhält. Als Folge der Nachrüstung könne das drei Jahre alte Auto zudem schneller verschleißen. Nach Auffassung der Richter sei dies dem Erwerber eines Pkw nicht zumutbar.
LG Hamburg, Urteil vom 07.03.2018, Az.: 329 O 105/17
Sind auch Sie als Käufer eines Fahrzeugs mit manipulierten Abgaswerten betroffen? Wir unterstützen Sie gerne bei der Durchsetzung Ihrer Ansprüche.
07.03.2018 von LG Hamburg
Der Entscheidung des Bundesgerichtshofs lag der Fall zugrunde, dass ein Autofahrer von seinem ...
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